ESG-Reporting automatisieren: So sammeln Sie Daten ohne Excel-Chaos
ESG-Reporting automatisieren: Was 2026 für CSRD und ESRS gilt und wie du ESG-Daten ohne Excel-Chaos sammelst, prüfst und freigibst.
Kurz beantwortet: ESG-Reporting automatisieren heißt: Datenanfragen, Erfassung, Plausibilitätsprüfung und Freigabe laufen in einem Prozess statt in Excel-Dateien, die per Mail wandern. 2026 hat sich der Rahmen deutlich verschoben. Die CSRD gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Nettoumsatz (Rat der EU). Wer darunter liegt, bekommt Datenanfragen trotzdem, nur in begrenzter Form.
Viele Teams sammeln ESG-Daten so: Eine Tabelle geht an Energie, Fuhrpark, Einkauf und Personal, kommt in vier Versionen zurück und wird von Hand zusammengeführt. Wer dann gefragt wird, woher ein Wert stammt, sucht in Postfächern. Dieser Beitrag zeigt, was 2026 rechtlich gilt, wie ein automatisierter Datenprozess aufgebaut ist und wo FireStart ansetzt.
1. Was gilt 2026 für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die EU hat die Pflicht 2026 erheblich eingeengt. Das betrifft, wer berichten muss, was gemeldet wird und wann.
Wer berichtet. Die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24.02.2026 ist seit 18.03.2026 in Kraft (EUR-Lex). Die CSRD gilt damit nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Nettoumsatz. Für Nicht-EU-Konzerne gelten über 450 Mio. € Umsatz in der EU und über 200 Mio. € bei der Tochter oder Zweigniederlassung (Rat der EU). Beide Schwellen müssen erfüllt sein. Davor waren Unternehmen mit 250 Beschäftigten betroffen.
Was gemeldet wird. Die Kommission hat am 03.07.2026 überarbeitete ESRS angenommen. Sie senken die verpflichtenden Datenpunkte um über 60 Prozent und die Gesamtzahl um über 70 Prozent. Die Berichtskosten sollen je Unternehmen um über 30 Prozent sinken (Europäische Kommission).
Wann. Die ersten Unternehmen berichten für das Geschäftsjahr 2024. Die „Stop-the-clock“-Richtlinie hat die Pflicht für die zweite und dritte Welle verschoben. Für Unternehmen der ersten Welle gilt für 2025 und 2026 eine Erleichterung, sie müssen nicht mehr berichten als 2024 (Europäische Kommission). Verbindlich wird die Pflicht über das nationale Recht.
Deutschland. Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen, die EU-Kommission hat im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Entwurf folgt dem Prinzip der 1:1-Umsetzung (Bundesregierung). Das Kabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen, die Vorgaben sollen schrittweise in Kraft treten (BMJV). Der Rechtsausschuss des Bundestags hat im März 2026 Änderungsanträge zur Berücksichtigung des Omnibus veröffentlicht und für den 13.04.2026 eine öffentliche Anhörung angesetzt (DRSC).
Österreich. Die CSRD wird über das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) umgesetzt, das im Februar 2026 beschlossen wurde (WKO). Die Regierungsvorlage enthielt zunächst nur die Umsetzung für Unternehmen der ersten Welle. Die zweite Welle soll mit einer weiteren Novelle folgen (WKO Kärnten).
2. Warum Excel beim ESG-Reporting an Grenzen kommt
Excel ist nicht das Problem, sondern das, was drumherum fehlt: Zuständigkeiten, Fristen, Prüfung und Nachweis. Die Nachvollziehbarkeit zählt besonders, weil Nachhaltigkeitsberichte extern geprüft werden. In Österreich dürfen derzeit nur Abschlussprüfer die Nachhaltigkeitsberichterstattung prüfen (WKO Kärnten). Prüfer wollen wissen, woher ein Wert kommt, wer ihn freigegeben hat und was sich geändert hat.
Diese Fragen zeigen dir schnell, ob dein Prozess trägt:
- Weißt du für jeden Datenpunkt, wer ihn liefert und bis wann?
- Siehst du ohne Nachfragen, welche Bereiche noch offen sind?
- Wird jeder Wert vor der Übernahme auf Plausibilität geprüft?
- Kannst du später belegen, wer einen Wert wann geändert oder freigegeben hat?
Zahlen zur Zeitersparnis durch Automatisierung nennt dieser Beitrag nicht. Belastbare amtliche Werte dafür haben wir nicht gefunden. Miss stattdessen vor dem Start: Rücklaufquote der Datenanfragen nach Frist, Anteil der Werte, die ohne Rückfrage durchgehen, Anzahl der Korrekturen nach der Freigabe.
3. Auch ohne Berichtspflicht brauchst du saubere ESG-Daten
Wer unter den Schwellen liegt, bekommt trotzdem Anfragen von Kunden, Banken und Investoren. Dafür hat die EU einen Rahmen geschaffen. Der freiwillige Berichtsstandard für kleinere Unternehmen ist ein einheitlicher, verhältnismäßiger Bezugsrahmen. Er erleichtert es Unternehmen außerhalb der CSRD, auf Anfragen großer Finanzinstitute und Unternehmen zu antworten. Er führt außerdem die Wertschöpfungskettenobergrenze ein: Unternehmen unter der CSRD dürfen von Lieferanten und Kunden in ihrer Kette nicht mehr Informationen verlangen, als der freiwillige Standard abdeckt (Europäische Kommission). Geschützte Unternehmen dürfen weitergehende Anfragen ablehnen (EUR-Lex).
Das ist ein Vorteil für dich: Statt jeden Kundenfragebogen einzeln zu bedienen, pflegst du einen Datensatz und beantwortest daraus.
4. So sieht ein automatisierter ESG-Datenprozess aus
Ein automatisierter Prozess hat sieben Stationen. Menschen entscheiden und prüfen, das System erinnert, sammelt und protokolliert.
- Datenpunkte festlegen: Aus deiner Wesentlichkeitsanalyse ergibt sich, welche Kennzahlen du brauchst. Jeder Datenpunkt bekommt eine verantwortliche Person und eine Frist.
- Anfragen auslösen: Das System schickt die Anforderungen an die Fachbereiche, mit Frist und Erinnerung.
- Erfassen: Die Bereiche liefern über ein Formular oder eine Systemschnittstelle (ERP, Personal, Energiedaten). Belege wie Energieabrechnungen lassen sich per Dokumentenextraktion auslesen.
- Plausibilität prüfen: Das System prüft Wertebereiche, Einheiten und Vorjahresabweichungen. Unplausible Werte gehen zurück an die liefernde Person.
- Freigeben: Die Bereichsleitung gibt ihre Daten frei, danach die verantwortliche Stelle für den Bericht. Bei Fristüberschreitung wird eskaliert.
- Konsolidieren und exportieren: Die freigegebenen Daten werden zusammengeführt und in das Format deines Berichts übergeben.
- Archivieren: Jede Änderung, Freigabe und Quelle ist protokolliert und für Prüfer abrufbar.
5. Einführung in fünf Schritten
Starte mit einem Bereich und baue von dort aus.
- Betroffenheit klären: Schwellen prüfen, national (DE, AT) und als Teil einer Konzernstruktur oder Wertschöpfungskette.
- Datenpunkte inventarisieren: Wer liefert was, aus welchem System, in welcher Einheit?
- Verantwortliche und Fristen festlegen: Auch Vertretungen.
- Pilot wählen: Ein Bereich mit klaren Daten, etwa Energie und Fuhrpark, eignet sich gut.
- Kennzahlen messen: Die drei Werte aus Abschnitt 2, vorher und nachher.
6. ESG-Reporting mit FireStart
FireStart organisiert den Datenprozess hinter dem ESG-Bericht. Im Use Case ESG-Reporting werden ESG-Daten aus Systemen gesammelt, validiert, bereichsübergreifend freigegeben und in gängige Frameworks exportiert (GRI, CSRD, DNK, SFDR). Eskalationen sichern die Vollständigkeit.
Jeder Schritt wird mit Nutzer, Zeitstempel und Entscheidung protokolliert. Das liefert die Nachweise, die ein Prüfer verlangt. Angebunden werden unter anderem SAP, DATEV, Personio, SharePoint, Microsoft Teams, Outlook und REST-APIs. Belege lassen sich per OCR und KI auslesen, Freigaben bleiben bei den zuständigen Personen. Der Fachbereich passt Abläufe per Low-Code selbst an, etwa wenn sich Datenpunkte nach der ESRS-Revision ändern. Mit dem Jahresabschluss teilt der Prozess das Prinzip: Checklisten stellen sicher, dass nichts vergessen wird, und Daten aus ERP und HR werden zusammengeführt. Für Lieferantennachweise ist der Use Case Lieferanten-Qualitätsmanagement relevant: Lieferanten laden Nachweise digital hoch, die automatisch validiert werden.
Die Wesentlichkeitsanalyse und die inhaltliche Erstellung des Berichts nach ESRS bleiben Fachaufgaben. FireStart sorgt dafür, dass die Daten dafür vollständig, geprüft und nachvollziehbar vorliegen. Hosting läuft in Deutschland (DSGVO), wahlweise in der Cloud oder On-Premise.
Häufige Fragen zur ESG-Datenerhebung
Muss mein Unternehmen nach der CSRD berichten?
Nur, wenn du mehr als 1.000 Beschäftigte und über 450 Mio. € Nettoumsatz hast. Beide Kriterien müssen erfüllt sein (Rat der EU). Für den Zeitpunkt zählt das nationale Recht, in Deutschland und Österreich sind die Umsetzungsstände unterschiedlich (Abschnitt 1).
Was ändert sich bei den ESRS 2026?
Die überarbeiteten ESRS senken die verpflichtenden Datenpunkte um über 60 Prozent und führen neue Flexibilitäten ein (Europäische Kommission). Das reduziert die Datenmenge, die du erheben musst, ersetzt aber nicht den Prozess dahinter.
Was ist die Wertschöpfungskettenobergrenze?
Unternehmen unter der CSRD dürfen von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette nicht mehr Informationen verlangen, als im freiwilligen Standard enthalten ist (Europäische Kommission). Sie betrifft vor allem kleinere Unternehmen, die Anfragen großer Kunden bekommen.
Brauche ich als kleineres Unternehmen trotzdem ESG-Daten?
Ja, sobald Kunden, Banken oder Investoren fragen. Der freiwillige Standard erleichtert es, solche Anfragen aus einem Datensatz zu beantworten (Europäische Kommission).
Werden Nachhaltigkeitsberichte geprüft?
Ja. In Österreich dürfen derzeit nur Abschlussprüfer die Prüfung vornehmen (WKO Kärnten). Deshalb braucht jeder Wert eine nachvollziehbare Quelle und Freigabe.
Reicht Excel für das ESG-Reporting?
Für wenige Datenpunkte und einen kleinen Kreis von Beteiligten ja. Sobald mehrere Bereiche liefern, Fristen laufen und eine Prüfung ansteht, fehlen Erinnerungen, Plausibilitätsprüfung und Protokoll. Das übernimmt ein Workflow.
Quellen
- Rat der EU: Corporate sustainability, https://www.consilium.europa.eu/en/policies/corporate-sustainability/
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I), https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2026/470/oj/eng
- Europäische Kommission: Commission adopts revised sustainability reporting standards (03.07.2026), https://finance.ec.europa.eu/news/commission-adopts-revised-sustainability-reporting-standards-2026-07-03_en
- Europäische Kommission: Corporate sustainability reporting, https://finance.ec.europa.eu/financial-markets/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en
- BMJV: Nachhaltigkeitsberichterstattung, Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen (03.09.2025), https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0903_Nachhaltigkeit.html
- Bundesregierung: Kabinett beschließt Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsregeln, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eu-csrd-nachhaltigkeit-bericht-2382634
- DRSC: CSRD-Umsetzungsgesetz, Öffentliche Anhörung und Änderungsantrag, https://www.drsc.de/news/csrd-umsetzungsgesetz-oeffentliche-anhoerung-aenderungsantrag/
- WKO: Gesetzliche Vorgaben für nachhaltiges Wirtschaften, https://www.wko.at/nachhaltigkeit/gesetzliche-vorgaben-nachhaltiges-wirtschaften
- WKO Kärnten: Regierungsvorlage zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz, https://www.wko.at/ktn/industrie/regierungsvorlage-zum-nachhaltigkeitsberichtsgesetz-liegt-vor
- WKO Kärnten: Nachhaltigkeitsberichtsgesetz, Begutachtungsentwurf, https://www.wko.at/ktn/industrie/nachhaltigkeitsberichtsgesetz--begutachtungsentwurf-veroeffen
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